Inhalt und Ziele des Forschungsprojektes
Das moderne Strafrecht regelt das sexuelle Schutzalter und definiert damit mit, wann Kindheit als spezifische Lebensphase endet. Die Frage, mit welchem Alter jemand sexualmündig wird, war (und ist) allerdings umstritten. Nicht nur Wissen aus der Medizin, Biologie oder Psychologie war wegleitend. Auch Vorstellungen von „normaler“ Sexualität beeinflussten die Bestimmungen. Das vorliegende Forschungsprojekt untersucht in vergleichender Perspektive, wie in Österreich und der Schweiz das Schutzalter im Kontext des Strafrechts definiert wurde. Der Blick wird dabei auf unterschiedliche Akteure gerichtet: Auf die Gesetzgeber und Richter, aber auch auf die Jugendlichen. Gefragt wird, inwiefern sich die „Transitphase“ von einem sexualunmündigen Kinde zu einem sexualmündigen Erwachsenen als besonders vulnerable Lebensphase manifestierte. Ziel des Forschungsprojektes ist es, das Verhältnis von Kindheit, Adoleszenz und Sexualität in historischer Perspektive zu untersuchen. Konzepte von Zwang und Gewalt, Freiwilligkeit und Mündigkeit werden dabei einer kritischen Reflexion unterzogen. Das Forschungsprojekt fokussiert auf den Zeitraum zwischen 1945 und 1975 als die Frage der sexuellen Mündigkeit auf wissenschaftlicher, rechtlicher und praktischer Ebene intensiv verhandelt wurde.
Wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Kontext
Das Projekt orientiert sich theoretisch und methodisch an der Kultur- und Geschlechtergeschichte und an der transnationalen und vergleichenden Geschichte. Es leistet einen Beitrag zur Geschichte der Sexualität von Kindern und Jugendlichen.