Inhalt und Ziel des Forschungsprojektes
Das Projekt untersucht die Berechtigung des EBB im Umweltrecht. Dazu wird seine Geschichte analysiert, und herausgearbeitet, welche grundlegenden früheren Weichenstellungen die heutige Regelung noch immer prägen. Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung wird untersucht, welche spezifischen Aufgaben (Funktionen) das EBB in der Rechtsordnung erfüllen soll. In einem Rechtsvergleich mit dem kanadischen Recht wird danach untersucht, ob die Funktionen des EBB in Kanada auch auf andere Weise erfüllt werden können. Das kanadische Recht kennt im Unterschied zum Schweizer Recht auch eine Beschwerdeführung im öffentlichen Interesse, ohne EBB. Schliesslich wird die Vereinbarkeit des EBB mit völkerrechtlichen Verpflichtungen (EMRK und Aarhus Konvention) untersucht. Eine Synthese der Ergebnisse soll Empfehlungen für die rechtspolitische Diskussion liefern.
Wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Kontext
Angesichts der drängenden Problematik des Klimawandels und fortdauernden Vollzugsdefizite im Umweltrecht beschlägt das Projekt die politisch zu entscheidende Frage, welche Rolle den Gerichten in einer wirksamen Umweltpolitik zukommen soll. Es wird an bereits bestehender Kritik am EBB im Umweltrecht angeknüpft und diese mit rechtshistorischen, rechtsdogmatischen und rechtsvergleichenden Überlegungen weiter ausgebaut.