Inhalt und Ziel des Forschungsprojekts Sowohl im Gesellschafts- als auch im Kapitalmarktrecht wurden in den letzten Jahrzehnten die einzuhaltenden Transparenz- und Publizitätspflichten laufend ausgebaut. Damit sollen Informationsasymmetrien zwischen den Marktteilnehmern abgebaut und ideale Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Märkte geschaffen werden. Das Ziel dieses Forschungsprojekts besteht deswegen darin, die Leistungsfähigkeit sowie die Grenzen der Offenlegung als regulatorischer Ansatz unter Einbezug der Funktionen von Geheimhaltungsrechten zu untersuchen. Dabei wird ein interdisziplinärer Ansatz verfolgt, der sowohl rechtliche als auch ökonomische Betrachtungsweisen berücksichtigt. Die Bearbeitung erfolgt in drei Etappen: In einem ersten Schritt wird ein Bezugsrahmen entwickelt, der die für eine sachgerechte, praktikable und realitätsnahe Regulierung zu berücksichtigenden Aspekte darlegt und dergestalt als Orientierungshilfe dienen kann. In einem zweiten Schritt wird sodann die geltende schweizerische Regulierung einschliesslich der Rechtsanwendungspraxis im Lichte des entwickelten Bezugsrahmens analysiert. In einem dritten Schritt werden die Schlüsselergebnisse zusammengefasst und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Im Rahmen des laufenden Forschungsaufenthalts an der Harvard Law School konnte bis anhin, insbesondere auch mit Hilfe der Rechtsvergleichung, ein modellhafter Ansatz zur Regulierung der Ad-hoc-Publizität entworfen werden. Dieser Ansatz wird in den kommenden Wochen und Monaten kritisch reflektiert und gegebenenfalls angepasst, bevor andere Konstellationen im Spannungsfeld von Transparenz und Geheimhaltung einbezogen werden. Wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Kontext Die Frage, wie mit Informationsasymmetrien rechtlich umzugehen ist, beschäftigt Juristen seit Jahrhunderten. Mit dem vorliegenden Projekt sollen interdisziplinäre Grundlagen zur Offenlegung als regulatorischer Ansatz geschaffen werden.
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