Inhalt und Ziel des Forschungsprojektes
Mit Einführung des Erwachsenenschutzrechts sind gesetzliche Vertretungsrechte von Angehörigen urteilsunfähiger Personen neu geschaffen worden. Konkret bedeutet dies, dass Angehörige eines urteilsunfähigen Patienten in Bezug auf stationäre oder ambulante medizinische Behandlungs-entscheidungen direkt zur stellvertretenden Einwilligung oder Verweigerung der Einwilligung berufen sind. Oftmals sind dies Entscheidungen über Leben und Tod, über Fortsetzung oder Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen; auch kommt es vor, dass der kraft Gesetz zur Entscheidung berufene Angehörige nicht unbedingt derjenige ist, der die Bedürfnisse und Wünsche des Patienten am besten kennt. Die Betroffenen tragen eine grosse Verantwortung und stehen vielfach unter erheblichem Entscheidungsdruck.
Das Projekt will klären, ob die neue eingeführte Regelung der Vertretung von Urteilsunfähigen bei medizinischen Massnahmen tragfähig ist. Dazu arbeitet das Projekt mit den anerkannten rechtswissenschaftlichen Methoden und bezieht auch Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Rechtsordnungen in die Analyse mit ein.
Wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Kontext