Discerning Ability; Capacity to Act; Advance Directive; Autonomy
Haussener Stefanie (2017), Entscheidungen am Lebensende im Spannungsfeld zwischen Selbst- und Fremdbestimmung, Patientenwillen und -wohl, in
Jusletter, 30. Januar 2017, 1.
Haussener Stefanie (2017),
Selbstbestimmung am Lebensende: Reaität oder Illusion? Eine kritische Analyse von Rechtslage und medizinischer Praxis, Schulthess, Zürich.
Regina Aebi-Müller Bianka Dörr Regina Kiener Bernhard Rütsche (ed.) (2016),
Selbst- und Fremdbestimmung am Lebensende - Wer entscheidet über das Sterben? (Jusletter-Schwerpunktausgabe Gesundheitsrecht), Weblaw AG, Bern.
Dörr Bianka (2016), Zusammenfassung der Tagungsergebnisse und Ausblick, in
Jusletter, (25. Januar), 1-5.
Aebi-Müller Regina (2015), Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) - Die Perspektive des Rechts, in
Folia Bioethica, (39), 27-46.
Dörr Bianka (2015), Medical decision-making at the end of life - selected issues from a Swiss perspective, in
International Family Law Journal, (4), 333-339.
Aebi-Müller Regina (2015), Selbstbestimmung und Palliative Care – die Perspektive des Rechts, in
palliative ch, (2-2015), 18-22.
Waldenmeyer Catherine (2014),
Beihilfe zum Suizid im gesellschaftlichen Wandel. Geänderte Auffassung von Selbstbestimmung und Autonomie bezüglich Suizid und Suizidbeihilfe und deren Einfluss auf die rechtlichen und moralischen Reg, Schulthess, Zürich.
Aebi-Müller Regina (2014), Der urteilsunfähige Patient: eine zivilrechtliche Auslegeordnung, in
Jusletter, (22. Septem), 1-55.
Graf Iris/Stettler Peter/Künzi Kilian et. al. (2014),
Entscheidungen am Lebensende in der Schweiz, sozial-empirische Studie, BASS, Bern.
Dörr Bianka (2014), Selbstbestimmung am Lebensende - eine Einleitung (zu § 7), in Hafner Felix/Seelmann Kurt/Widmer Lüchinger Corinne (ed.), Schulthess, Zürich, 107-109.
Regina Aebi-Müller (2013), Das neue Erwachsenenschutzrecht in der Schweiz - Patientenverfügung, Vertretung bei medizinischen Massnahmen, fürsorgerische Unterbringung, Aufenthalt in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen, in
BtPrax, (5), 180-185.
Aebi-Müller Regina (2013), Perpetuierte Selbstbestimmung? Einige vorläufige Gedanken zur Patientenverfügung nach neuem Recht, in
ZBJV, 149(2), 150-178.
Die Zulässigkeit medizinischen Handelns wird heute in der Schweiz von der Selbstbestimmung des Patienten geprägt. Dabei hat die Selbstbestimmung im Verlaufe der vergangenen Jahrzehnte auf nationaler und internationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen. Einen (vorläufigen) Höhepunkt im Kontext des hier interessierenden Themas der Entscheidungen am Lebensende kann man in der bundesrechtlichen Zulassung und Regulierung der Patientenverfügung erblicken, die es dem Einzelnen ermöglichen soll, sein Selbstbestimmungsrecht über die eigene Urteils- und Einwilligungsfähigkeit hinaus auszuüben, dies mit besonderem Fokus auf Entscheidungen, die die Behandlung bzw. den Behandlungsabbruch in der finalen Phase des Lebens betreffen. Das Projekt will den Weg, den Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung in den vergangenen Jahrzehnten beschritten haben, vertieft und kritisch reflektieren und neue, mit den medizinischen und psychologischen Realitäten kongruente Lösungen für den rechtlichen Umgang mit medizinischen Entscheidungen am Lebensende erarbeiten. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche Alternativen für die heutige Betrachtungsweise zur Diskussion stehen. Alternativen, die sowohl juristisch-dogmatisch befriedigen als auch praktischen Aspekten der Sterbebegleitung gerecht werden. Dabei können Lösungsansätze allenfalls innerhalb der Rechtsordnung oder im Rahmen der Rechtsvergleichung gefunden werden. Schliesslich will das Projekt auf dieser Grundlage konkrete Regelungsvorschläge zuhanden des Gesetzgebers erarbeiten sowie (notwendigerweise juristisch vereinfachende) Handlungsanleitungen für nicht juristisch ausgebildetes medizinisches Fachpersonal formulieren.Dem Projekt liegt die Hypothese zugrunde, dass die dargestellte rechtliche Ausgangslage in der Schweiz der medizinischen Praxis und der Lebenswirklichkeit der Patienten nicht gerecht wird und daher grundlegend zu hinterfragen und ggf. zu revidieren ist.Das vorliegende Projekt bearbeitet auf der Basis des anerkannten rechtswissenschaftlichen Methodenkanons und mit den dogmatischen Instrumenten des Zivilrechts die definierten Fragestellungen. Um die Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Rechtsordnungen (unter Berücksichtigung des unterschiedlichen rechtlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Kontextes) mit der Frage der Urteilsfähigkeit und Selbstbestimmung bei medizinischen Entscheiden am Lebensende ebenfalls in das Forschungsprojekt einfliessen zu lassen, wird ergänzend die Methode der funktionellen Rechtsvergleichung fruchtbar gemacht.Um besser abschätzen zu können, auf welche praktischen und praxistauglichen Bedürfnisse die Regulierung von Entscheidungen am Lebensende antworten muss, soll im Rahmen des vorliegenden Projekts begleitend zu den normativen Studien empirisch untersucht werden, wie Entscheidungsprozesse am Lebensende in Spitälern, Pflegeheimen oder Hospizen tatsächlich ablaufen und mit welchen Problemstellungen das medizinische Personal in diesen Institutionen konfrontiert ist. Diese empirische Untersuchung wird gemeinsam mit dem Projekt der Proff. Rütsche und Kiener («Regulierung von Entscheidungen am Lebensende in Kliniken und Pflegeheimen: Menschenrechtliche Massstäbe und verwaltungsrechtliche Instrumente») durchgeführt, um Synergien zu nutzen.Die ethisch-philosophische Frage, was Autonomie im Kontext von Entscheidungen am Lebensende bedeutet und welchen Anforderungen sie unterliegt, soll im Projekt «Assisted Suicide and Autonomy» von Prof. Peter Schaber und M.A. Holger Baumann geklärt werden; die entsprechenden Erkenntnisse sind für das vorliegende Projekt gewissermassen als Vorfragen bedeutsam. Um die Erkenntnisse des Projektes fruchtbar zu machen, werden eine Vielzahl von Umsetzungsmassnahmen ergriffen, namentlich die Durchführung eines Roundtables, die Ausarbeitung von Leitfäden mit Handlungsvorgaben zuhanden der Ärzteschaft und des Pflegepersonals, Schulungen für Mitglieder der Erwachsenenschutzbehörden sowie Beistände, Vertreter von Rechtsdiensten und Ethikkommissionen. Ausserdem werden die Projektmitarbeitenden die Forschungsresultate im Rahmen von Vorträgen präsentieren sowie in einschlägigen Medien publizieren. Sodann ist die Durchführung einer internationalen Fachtagung an der Universität Luzern geplant.